Allgemeine Geschäftsbedingungen Hi Jump Wien

Gültig ab 01.01.2021 für alle Betreuungseinrichtungen von Hi Jump Wien im Rahmen der Freizeit- und Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für die FERIENWOCHEN.

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die von Hi Jump Wien angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen jedoch vor.
  3. Mit der verbindlichen Buchung z.B. über das Anmeldetool auf der Homepage www.ferienwochen.at erklärt der/die Obsorgeberechtigte, dass sie/er die aufrechte gesetzliche Obsorge über das Kind hat und alle Änderungen der maßgeblichen Daten (insbesondere Hauptwohnsitz; telefonische Erreichbarkeit; Obsorgeberechtigung; Kontaktperson im Notfall; abholberechtigte Person(en); wichtige, für die Betreuung notwendige Informationen) unverzüglich Hi Jump Wien bekannt gibt.
  4. Der/die Obsorgeberechtigte verpflichtet sich zur Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Falschangaben berechtigen Hi Jump Wien zur außerordentlichen Kündigung der Betreuungsvereinbarung (Punkt IX. Abs 2).

II. Anmeldung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Angebote von Hi Jump Wien sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn über das Anmeldetool von Hi Jump Wien im Internet oder z.B. auch am Postweg eine verbindliche Buchung erfolgt ist oder eine entsprechende schriftliche Anmeldung unterzeichnet wurde. Der Vertrag wird von Hi Jump Wien gespeichert. Auf Anfrage wird der Vertragstext übermittelt.
  2. Eine Buchung ist nur möglich, wenn alle im Buchungsformular mit * bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder können wir der Buchung aus sonstigen Gründen nicht annehmen, erhält der/die Obsorgeberechtigte die Möglichkeit, seine/ihre Buchung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der/die Obsorgeberechtigte direkt im Zuge des Buchungsvorganges.
  3. Der Betreuungsbeitrag und etwaige Zusatzbeiträge (z.B. Kursaufpreis für Spezial-Workshops) sind spätestens 42 Tage (6-Wochen-Frist) vor dem ersten Betreuungstag auf die angegebene Bankverbindung von Hi Jump Wien einzuzahlen. Im Falle einer Restplatzbuchung innerhalb von 42 Tagen vor dem ersten Betreuungstag sind die Beiträge binnen 4 Werktagen auf die angegebene Bankverbindung von Hi Jump Wien einzuzahlen. Ab einer Buchung im Zeitraum von 7 Tagen vor Beginn der Kurswoche wird aus organisatorischen Gründen nur mehr die Barzahlung des Kursbeitrages am 1. Betreuungstag am Betreuungsstandort akzeptiert. Eine gesonderte Erinnerung für die Zahlung erfolgt nicht mehr. Bei verspäteter Einzahlung fällt zusätzlich ein Verspätungszuschlag in Höhe von EUR 10,-- an.
  4. Kursspezifische Aufpreise werden bei einem gewünschten Kurswechsel innerhalb einer Betreuungswoche nicht rückerstattet. Bei einem Kurswechsel auf Workshops mit Aufpreisen sind diese kursspezifischen Aufpreise in voller Höhe vor Ort am ersten Betreuungstag in bar zu begleichen.
  5. Auskunft über die geltenden Betreuungsbeiträge, Workshop-Zusatzkosten und die Zahlungsmodalitäten gibt das Büro von Hi Jump Wien (insbesondere die Hotline) sowie die Webpräsenz von Hi Jump Wien. Diese sowie die entsprechenden Stornobedingungen sind auch dem Informationsteil der Anmeldungsbestätigung zu entnehmen.
  6. Der/Die Obsorgeberechtigte ist an seine/ihre Buchung gebunden. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht kein gesondertes 14-tägiges Rücktrittsrecht.
  7. Eine Stornierung einer gebuchten Betreuungswoche ist bis zu 42 Tage vor dem ersten Betreuungstag kostenlos möglich und es wird der entsprechende Ferienbetreuungsbeitrag nicht verrechnet. Bei einer Stornierung innerhalb des Zeitraums von 42 Tagen bis zu 16 Tagen vor dem ersten Betreuungstag einer Betreuungswoche wird ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von EUR 60,-- verrechnet bzw. einbehalten. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 15 Tage vor dem ersten Betreuungstag wird eine Stornogebühr von 70% des Betreuungsbeitrages (inkl. Aufpreise) verrechnet. Bei bereits bezahlten Betreuungswochen ist daher eine Retournierung von 30% des Betreuungsbeitrages vorgesehen. Eine Stornierung ab dem ersten Betreuungstag ist nicht mehr möglich, nicht in Anspruch genommene Leistungen können daher nicht mehr refundiert werden.
  8. Eine Stornierung hat jedenfalls auf schriftlichem Weg zu erfolgen. Diese ist entweder per E-Mail an office@hijump.wien oder auf dem Postweg an das Hi Jump Wien Büro (1170 Wien, Hernalser Hauptstraße 186/21) zu richten und wird von Hi Jump Wien nach Erhalt rückbestätigt. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Versender trägt das Risiko der ordnungsgemäßen Zustellung.
  9. Sollte ein/eine Teilnehmer*in während der Betreuungswoche die Betreuung abbrechen (zB Krankheit, Verletzung) findet generell keine Rückerstattung des (aliquoten) Betreuungsbeitrages statt. Gleiches gilt bei Abwesenheit des/der Teilnehmers*in an einzelnen Tagen.

III. Betreuungszeiten

  1. Die Betreuungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Freitag (werktags) von 7:15 bis 18:00 Uhr. Abhängig von der Art der gebuchten Betreuung sind diese aufgeteilt wie folgt:
    • Vormittagsbetreuung halbtags: 8:00 bis 12:45 Uhr,
    • Nachmittagsbetreuung halbtags 12:45 bis 18:00 Uhr,
    • Ganztagsbetreuung 8:00 bis 18:00 Uhr,
    • Zusätzlich gebuchte „Frühbetreuung“ 7:15 bis 8:00 Uhr.
  1. Jedes Fernbleiben von der Betreuungswoche ist der Teamleitung vor Ort rechtzeitig vorab oder spätestens bis 9 Uhr mündlich oder per E-Mail (office@hijump.wien) mitzuteilen.
  2. Der/die Teilnehmer*in ist spätestens bis zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit (halbtags bis 12:45 Uhr, ganztags bis 18:00 Uhr) von dem/der Obsorgeberechtigten oder von einer zur Abholung bevollmächtigten Person abzuholen. Sollten die Obsorgeberechtigten bzw. die abholberechtigte Person verhindert sein, ist die Teamleitung umgehend telefonisch zu verständigen.
  3. Alle für die Betreuung notwendigen Informationen (inkl. Kontaktdaten) werden von Hi Jump Wien rechtzeitig vor Beginn der Betreuung mitgeteilt (Aussendung der Elterninformation) bzw. können diese über Anfrage gesondert per E-Mail zugesendet werden.

IV. Betreuungsstätten

  1. Das Betreuungsprogramm der FERIENWOCHEN ist nicht ausschließlich auf den Hauptstützpunkt des Universitätssportzentrums (USZ | 1150 Wien, Auf der Schmelz 6) beschränkt. Kursspezifisch können die Sport- und Betreuungsstätten variieren, auch die Verpflegung (Jausen und Mittagessen) werden bei Bedarf extern angeboten.
  2. Hi Jump Wien behält sich das Recht vor, einen/eine Teilnehmer*in, sofern dies aus betrieblichen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder pädagogischen Gründen erforderlich ist, auch an einem anderen, als dem in der Teilnehmerinformation angeführten Betreuungsstandort zu den gleichen Geschäftsbedingungen zu betreuen. Auch wetterbedingt kann es zu kurzfristigen Standort- und Programmänderungen sowie einem Entfall einzelner Programmpunkte kommen. Diese Änderungen sowie kurzfristige Sperren von Sportanlagen aus Sicherheitsgründen begründen kein Recht auf Refundierung oder Ersatzzeiten. Treffpunkt und Abholpunkt ist jedoch stets das USZ auf der Schmelz.
  3. Hi Jump Wien behält sich das Recht vor, Kurse aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl oder nicht zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten abzusagen. Der/Die Obsorgeberechtigte wird umgehend schriftlich von dieser Absage verständigt. In solchen Fällen wird der gesamte Kursbeitrag rückerstattet und es fallen keine weiteren Bearbeitungsgebühren an.                                                                                                                                                         
  4. Die Schwimmkurse finden in den Hallen- und Freibädern der Stadt Wien statt. Generell werden für die Abhaltung der Kurse einzelne Bahnen und Schwimmzeiten für Hi Jump Wien reserviert. Die Stadt Wien behält sich jedoch das Recht vor, bei sehr großem Besucherandrang (Hitzeperiode etc.) die Reservierungen kurzfristig zu stornieren, sodass die Schwimmkurse von Hi Jump Wien auch ohne die reservierten Bahnen durchgeführt werden. Bei Streichung von reservierten Schwimmzeiten besteht jedenfalls kein Anspruch auf die teilweise Refundierung der Kurskosten. Hi Jump Wien bietet in dem Fall ein Ersatzprogramm an.
  5. Die Wege zwischen den Betreuungsstätten werden grundsätzlich unter Betreuung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt Wien absolviert. Die Fahrtkosten sind durch die Teilnehmer*innen selbst zu tragen, der/die Obsorgeberechtigte hat sicher zu stellen, dass der/die Teilnehmer*in eine entsprechende Fahrtberechtigung (Schülerfreifahrt Wiener Linien, Ticket, Bargeld für Ticketkauf) vorweisen kann.

V. Aufsichtspflicht

  1. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter*innen von Hi Jump Wien bei den FERIENWOCHEN beginnt, sobald sich das teilnehmende Kind bei der Anmeldung (Teamleitung) beim USZ auf der Schmelz persönlich meldet.
  2. Die Aufsichtspflicht endet mit Übergabe des/der Teilnehmer*in an den/die Obsorgeberechtigte*n oder an die abholberechtigte Person.
  3. Die Aufsichtspflicht endet bei Alleingehern (siehe Buchungsvorgang Anmerkungsfeld ‚Darf alleine nach Hause gehen‘) mit der Entlassung durch die Teamleitung. Sofern keine gesonderte Zeit von dem/der Obsorgeberechtigten vorgegeben wurde, kann der/die Alleingeher*in nach Ende des letzten gebuchten Workshops den Standort selbständig verlassen.
  4. Der/die Teilnehmer*in und der/die Obsorgeberechtigte bzw. die abholberechtigte Person müssen sich stets am Ende der Betreuung bei der Teamleitung abmelden.
  5. Die Aufsichtspflicht von Hi Jump Wien besteht auch außerhalb der vorgesehenen Betreuungsstätten, solange sich der/die Teilnehmer*in in der Obhut einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters befinden. Die Aufsichtspflicht für ein Kind ist jedoch nicht gegeben, wenn es sich in Begleitung des/der Obsorgeberechtigten oder einer abholberechtigten Person befindet.
  6. Wird ein/e Teilnehmer*in nach Ende der Betreuungszeit nicht abgeholt und wurden seitens der Teamleitung Maßnahmen erfolglos gesetzt, um eine abholberechtigte Person zu erreichen, kann der/die Teilnehmer*in bis zur Abholung auch dem Krisenzentrum des Wohnbezirkes der/die Teilnehmer*in zur Obhut übergeben werden.
  7. Im Falle einer Verletzung eines/einer Teilnehmer*in, behält sich Hi Jump Wien in Notfällen das Recht vor, jederzeit ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ungeachtet einer sofortigen Information des/der Obsorgeberechtigten, kann nach Entscheidung der Teamleitung oder eines/einer Mitarbeiter*in vor Ort die Rettung gerufen werden oder anderweitige ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

VI. Abholberechtigte

  1. Abholberechtigt sind grundsätzlich die Obsorgeberechtigten bzw. die allenfalls in der Buchung ausgewiesenen oder schriftlich von dem/der Obsorgeberechtigten hierfür bevollmächtigte abholberechtigte Person.
  2. Wünschen Obsorgeberechtigte, dass ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, so ist dies im Zuge des Buchungsvorganges zu vermerken oder der Teamleitung stets schriftlich mitzuteilen (per E‑Mail oder per Eintragung in das Betreuungsbuch vor Ort).
  3. Bei ungebührlichem Benehmen der/des Obsorgeberechtigten bzw. der abholberechtigten Person gegenüber den Mitarbeiter*innen des Betreuungsstandortes kann durch die Teamleitung mündlich oder schriftlich ein Hausverbot verhängt werden.
  4. Sofern alle Obsorgeberechtigten mit einem solchen Hausverbot belegt wurden, ist der Teamleitung umgehend schriftlich eine abholberechtigte Person mitzuteilen. Ist keine abholberechtigte Person benannt, kann ein Besuch der FERIENWOCHEN durch den/die Teilnehmer*in nicht erfolgen. In diesem Fall sind die Mitarbeiter*innen berechtigt, die Übernahme des/der Teilnehmer*in zu verweigern.

VII. Haftung

  1. Hi Jump Wien übernimmt keine Haftung für Gegenstände (insbesondere Wertsachen wie Mobiltelefone, Spielkonsolen etc.), die zu den FERIENWOCHEN mitgebracht werden.
  2. Der/Die Obsorgeberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den von Hi Jump Wien angebotenen Kursen um Sport- und Freizeitaktivitäten handelt und bestätigt für den/die Teilnehmer*in, für die Teilnahme an den Kursen sowohl physisch als auch psychisch gesundheitlich geeignet zu sein und über die entsprechend erforderlichen Fähigkeiten (vor allem Schwimmkenntnisse bei der Buchung von Schwimmkursen) zu verfügen. Des Weiteren verpflichtet sich der/die Obsorgeberechtigte, Hi Jump Wien zu informieren, falls dem/der Teilnehmer*in aufgrund gesundheitlicher oder sonstiger Gründe die Ausübung der angebotenen Sportarten nicht unbeeinträchtigt möglich ist.
  3. Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Benützung der Einrichtungen und Geräte erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Geräte und Einrichtungen dürfen nur im Rahmen eines Kurses im Beisein der Mitarbeiter*innen von Hi Jump Wien benützt werden. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Verhaltensregeln und Anweisungen von Hi Jump Wien und seinen/ihren Mitarbeiter*innen unbedingt Folge zu leisten. Hi Jump Wien behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten, vom jeweiligen Workshop-Programm auszuschließen, ohne den einbezahlten Betreuungsbeitrags refundiert zu bekommen.
  4. Das Betreuungsprogramm von Hi Jump Wien enthält zu einem großen Anteil sport- und bewegungsspezifische Elemente. Bewegung und speziell Sportausübung (auch im Freien) sind naturgemäß mit konkreten Gefahren- und Risikosituationen verbunden, die auch trotz geeigneter Sicherungsmaßnahmen dennoch zu Verletzungen, sonstigen negativen Ereignissen und Unglücksfällen führen können. Die Obsorgeberechtigten akzeptieren die typischen Gefahren bei Sport und Bewegung (im Freien). Hi Jump Wien übernimmt für typische Gefahren der Sportausübung keine Haftung.
  5. Hi Jump Wien haftet, sofern gesetzlich zulässig, jedenfalls nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  6. Für den Fall, dass die Betreuung der Teilnehmer*innen aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden kann oder darf, übernimmt Hi Jump Wien keine Haftung für daraus resultierende Nachteile. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Epidemien oder Pandemien sowie übertragbare Krankheiten im Einzelfall.
  7. Schäden am Eigentum Dritter, vor allem an den Freizeiteinrichtungen, sowie an dorthin von Hi Jump Wien mitgebrachtem Eigentum sind, sofern diese auf ein schuldhaftes Verhalten des/der Teilnehmer*in zurückzuführen sind, von dem/der Obsorgeberechtigten zu erstatten.
  8. Soweit die Haftung von Hi Jump Wien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen von Hi Jump Wien.

VIII. (Verdacht auf) Erkrankung & Medikamenteneinnahme

  1. Teilnehmer*innen mit Infektionskrankheiten oder sonstigen Krankheiten, die durch ihren Gesundheitszustand selbst stark beeinträchtigt sind oder andere Teilnehmer*innen beeinträchtigen oder sogar gefährden können, sind vom Besuch der FERIENWOCHEN ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für (Verdachts-)Fälle einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2, sowie für Teilnehmer*innen mit Nissen-, Laus- und Wurmbefall.
  2. Die Teamleitung ist vom Auftreten eines Ausschlussgrundes eines/einer Teilnehmer*in umgehend vor Ort, telefonisch oder per E-Mail (office@hijump.wien) zu benachrichtigen.
  3. Die Bestimmung der Ziffern 1. und 2. kommen bereits im Verdachtsfall zur Anwendung.
  4. Bei Infektionskrankheiten hat der Nachweis der Genesung, wenn von der Teamleitung gefordert, durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen, bei Nissen- und Lausbefall ist eine Bestätigung des Bezirksgesundheitsamtes der Laus- und Nissenfreiheit vorzulegen. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung ist der Besuch der FERIENWOCHEN wieder zulässig.
  5. Medikamente jeglicher Art (z.B. Hustensäfte, Antibiotika) wie auch homöopathische Mittel dürfen von den Mitarbeiter*innen nicht verabreicht werden. Insbesondere kann die regelmäßige Einnahme von Medikamenten nicht von den Mitarbeiter*innen am Betreuungsstandort überwacht werden.
  6. Der/die Obsorgeberechtigte ist dazu verpflichtet, sein/ihr Kind vor dem Besuch der Betreuungseinrichtung mit erforderlichem Sonnenschutz einzucremen bzw. mit geeigneten Sonnenschutzmitteln auszustatten (Mitgabe von Sonnenschutzcreme, Wasserflasche, Kappen, Kleidung etc.). Sofern das Kind besonders sensibel auf erhöhte Sonneneinstrahlung und Hitze reagiert, ist dies vorab über die Anmerkungen bei der Anmeldung anzugeben oder die Teamleitung vor Betreuungsbeginn vor Ort, telefonisch oder per E-Mail (office@hijump.wien) zu benachrichtigen.

IX. Beendigung der Betreuungsvereinbarung

  1. Die Betreuungsvereinbarung endet mit Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit.
  2. Hi Jump Wien behält sich das Recht vor bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Betreuungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung mittels außerordentlicher Kündigung vorzeitig aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    1. Wenn durch das Verhalten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers eine unzumutbare Beeinträchtigung oder Schädigung der übrigen Teilnehmer*innen oder der Mitarbeiter*innen zu befürchten ist. Die Teamleitung entscheidet darüber, ob von der Auflösung der Betreuungsvereinbarung abgesehen werden kann, wenn durch ein zeitlich begrenztes Aussetzen der Betreuungsverpflichtung eine Verbesserung der Situation erwartet werden kann;
    2. wenn ein/eine Obsorgeberechtigte*r eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers wiederholt unterlassen bzw. die Betreuungszeiten ohne triftigen Grund mehrmals überschreitet;
    3. wenn durch die Nichtbekanntgabe von Informationen (z.B. besondere Betreuungsbedürfnisse gesundheitlicher, medizinischer oder kognitiver Art) die Betreuung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nicht gewährleistet werden kann;
    4. bei Nichtbekanntgabe von Änderungen wichtiger persönlicher Daten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bzw. der/des Obsorgeberechtigten (insbesondere Obsorgeberechtigung, Notfallnummer, Wohnort);
    5. bei ungebührlichem, bedrohlich gefährdendem oder strafrechtlich relevantem Verhalten der/des Obsorgeberechtigten oder von abholberechtigten Personen gegenüber den Mitarbeiter*innen, den dort betreuten Teilnehmer*innen oder sonstigem Personal des Betreuungsstandortes sowie
    6. bei Zuwiderhandeln gegen ein seitens der Teamleitung ausgesprochenes Hausverbot.
  3. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Betreuungsvereinbarung mittels außerordentlicher Kündigung ist der/die Teilnehmer*in unverzüglich vom Betreuungsstandort abzuholen.
  4. Im Fall einer vorzeitigen Auflösung der Betreuungsvereinbarung erfolgt keine Rückerstattung des einbezahlten Betreuungsbeitrages.

 

X. Datenschutz

Hi Jump Wien verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.ferienwochen.at/datenschutz.html.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht.
  2. Die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den auf Grundlage derselben geschlossenen Vereinbarungen berührt nicht die Gültigkeit der Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an sich. An die Stelle einer allenfalls unwirksamen Regelung tritt eine wirksame und gültige Bestimmung, die dem Sinn der ursprünglich in dieser Vereinbarung getroffenen Regelung möglichst nahekommt.

Wien, im Jänner 2021